Was ich für Sie tun kann

Meine Tätigkeitsfelder sind das Betriebsverfassungsrecht und die damit verbundenen Rechtsgebiete. Umfasst ist die sachverständige Beratung der Arbeitnehmervertretungen sowie der Beistand in Verhandlungen & Einigungsstellen mit dem Arbeitgeber

Schwerpunkte meiner Tätigkeit: 

Entgeltstruktur

 

Immer weniger Betriebe unterliegen der Tarifbindung. Dies führt aber nicht dazu, dass Vergütungsstrukturen im alleinigen Ermessen des Arbeitgebers liegen, ganz im Gegenteil: Dort, wo Tarifverträge nicht hinreichen, kommt der Betriebsrat in die Pflicht. Mit dem Ziel transparenter und gerechter Regelungen bestimmt er die betriebliche Entgeltstruktur ebenso wie die Frage der Verteilgrundsätze bei Entgelterhöhungen mit. Die Tendenz geht mehr und mehr zu nahezu ausschließlich leistungsbezogenen Vergütungsmodellen und "Marktbezug". Anglo- amerikanische Modelle (Performance Management Process, Entgeltbänder, Prämien- & Zielvereinbarungsprozesse u.ä.) gewinnen an Fahrt. Häufig stehen den Betriebsräten auf Seiten des Unternehmens große Beratungsunternehmen gegenüber, so dass es fundierter Unterstützung in den Verhandlungen bedarf. Mit der europäischen Entgelttransparenzrichtline gewinnt das Thema an zusätzlicher Brisanz.

Arbeitszeitmodelle

 

Der Wunsch nach Einführung von hochflexiblen Arbeitszeitmodellen oder gar "Vertrauensarbeitszeit" bestimmt nach wie vor den Trend zur Gestaltung der betrieblichen Arbeitszeit. 
Die Einführung und Ausgestaltung ist mitbestimmungspflichtig, das gilt auch für sog. "außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer". 
Wichtig bei der Regelung ist, Arbeitszeit und Privatleben nicht zu entgrenzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitszeitregelung nicht als Einfalltor für unbezahlte Überstunden und unplanbare Dienstzeiten dient. Für Vertrauensarbeitszeit gilt es zudem, die jüngste Rechtsprechung des EuGH und des BAG zu beachten. 

Betriebsänderungen


Interessenausgleichs- & Sozialplanverhandungen sind vielschichtig, rechtlich kompliziert und menschlich aufreibend. Die Reichweite der Mitbestimmungsrechte unterscheidet sich bei der Frage der Umsetzung einer Unternehmerentscheidung (Interessenausgleich) und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten (Sozialplan) beträchtlich. Es bedarf gemeinsam taktischen Gespürs, um eine verträgliche Lösung zu entwickeln.

Weitere Gebiete:

Referent für Fragen des Betriebsverfassungsrechts

Vorträge zu konsensualer Streitbewältigung, Kommunikation & Mediation

Coachings für Betriebsräte

Einzelcoachings

Moderationen & Mediationen
Master of Mediation (FU Hagen)

Veröffentlichungen

Braun, Mühlhausen, Munk, Stück, BBiG, Verlag Dr. Otto Schmidt Köln
Demnächst: Vergütungsstrukturen und Entgelttransparenz in nicht tarifgebundenen Betrieben

Seminarunterlagen

Nachfolgend sehen Sie eine wenige Auszüge aus meinen Seminarunterlagen:

Weitere Tätigkeitsfelder

Ich schule und berate mit langjähriger Erfahrung neben den oben genannten Gebieten im betriebsverfassungsrechtlichen Persönlichkeits- & Datenschutz, 

 zu Fragen der Ordnung im Betrieb (etwa Arbeitskleidung., Kontrollen, Verhalten am Arbeitsplatz, Code of Conduct), Urlaubsregelungen, Überstundenregelungen, Dienstplangestaltung, Gestaltung freiwilliger Leistungen und anderem mehr.